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   LSG Bayern, 04.07.2006 - L 9 B 115/06 EG PKH   

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https://dejure.org/2006,29433
LSG Bayern, 04.07.2006 - L 9 B 115/06 EG PKH (https://dejure.org/2006,29433)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04.07.2006 - L 9 B 115/06 EG PKH (https://dejure.org/2006,29433)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04. Juli 2006 - L 9 B 115/06 EG PKH (https://dejure.org/2006,29433)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde der Klägerin gegen den das Prozesskostenhilfegesuch ablehnenden Beschluss des Sozialgerichts; Verrechnung des Anspruchs auf Erziehungsgeld in Höhe von EUR 150,00 monatlich mit den Ansprüchen des Krankenversicherungsträgers auf Erstattung zu Unrecht erbrachter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.03.1982 - 10 RKg 2/81

    Kindergeld; Beitragsanspruch; Verrechnung von Beitragsansprüchen

    Auszug aus LSG Bayern, 04.07.2006 - L 9 B 115/06
    Der Verrechnung steht auch nicht die Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 25.03.1982 (Az.: 10 RKg 2/81) entgegen, wonach eine Aufrechnung nach § 51 Abs. 2 SGB I gegen Ansprüche auf Kindergeld nicht möglich ist.

    Es handelt sich insoweit um eine hoheitliche Maßnahme gegenüber dem Leistungsberechtigten, welche mittels Verwaltungsakt vorzunehmen ist (vgl. BSGE 53, 208).

  • BSG, 27.03.1996 - 14 REg 10/95

    Einschränkungen für eine Aufrechnung nach § 51 Abs. 1 SGB I , Aufrechnung gegen

    Auszug aus LSG Bayern, 04.07.2006 - L 9 B 115/06
    Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 27.03.1996 (Az.: 14 REg 10/95) klar gestellt, dass es mit Sinn und Zweck des Erziehungsgeldes als familienpolitische Sozialleistung auch nach dem Willen des Gesetzgebers vereinbar ist, wenn dieses wegen bestehender Erstattungs- und Beitragsansprüche bis zur Hälfte der Auf- bzw. Verrechnung unterliegt.

    In seiner Entscheidung vom 27.03.1996 (a.a.O.) hat das BSG ausdrücklich klar gestellt, dass diese Erwägungen zum Verbot der Aufrechnung gegen Kindergeldansprüche mit Blick auf die notwendige Gegenseitigkeit der Ansprüche nicht auf das Erziehungsgeld übertragbar sind.

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